Ausstattung von Übernachtungshäusern
Gegenstand des Fördertitels "Ausstattung von Übernachtungshäusern" sind die entstehenden Aufwendungen zur Renovierung und Ausstattung der Räume im Sinne der besseren Nutzbarkeit für Beleger*innen. Die Förderung beträgt 50% der förderungsfähigen Kosten.
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BDKJWuerzburg ist dafür
Die Grenzen zwischen der Ausstattung der Räume und (nicht förderfähigen) baulichen Maßnahmen sind teilweise fließend. Ist eine neue Tür z.B. eine bauliche Maßnahme oder eine Sanierung des Raums? Deswegen und weil bauliche Maßnahmen erst ab sehr hohen Summen vom BJR gefördert werden, wäre eine Förderfähigkeit kleiner baulicher Maßnahmen wünschenswert.