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Bildungsmaßnahmen


Der Förderungstitel "Bildungsmaßnahmen" umfasst alle notwendigen Sach- und Honorarkosten zur Durchführung einer Bildungsmaßnahme.

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Diskussionen

  • Die Antragstellung mit einer Frist von 8 Wochen verhindert oft eine Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen, die den Kriterien entsprechen: Als Diözesanverband erhalten wir oft kurzfristige Anfragen von unseren Ortsgruppen für kürzere Fortbildungen o.ä. Die Terminabsprachen haben in der Regel weniger als 8 Wochen Vorlauf, deshalb ist eine Bezuschussung der dann durchgeführten Bildungsmaßnahmen nicht mehr möglich. → Deshalb als Vorschlag: Eine Antragstellung im Nachgang einer Bildungsveranstaltung ermöglichen, dann eben ohne die „Sicherheit“ dass man auch mit dem Zuschuss rechnen kann. Somit wäre es uns zumindest möglich, Zuschussanträge zu stellen.

    • Dito!

    • Wir stimmen der KjG in allen Punkten zu. Im Vergleich zu früher ist die Antragstellung für Bildungsmaßnahmen sehr viel komplizierter geworden und dadurch sehr unattraktiv. Für diesen Titel sind jeweils siebenseitige Vorantrags- und Nachweisformulare auszufüllen. Alles für eine Veranstaltung von wenigen Stunden Dauer und dafür, dass es einen Zuschuss von wenigen hundert Euro gibt. Das lohnt sich rein rechnerisch für unsere Organisation nicht und für ehrenamtliche Gruppierungen schon gar nicht. Warum sollen für eine kleine Bildungsmaßnahme Überlegungen zu Partizipation und Inklusion in schriftlicher Form formuliert werden? Was hat das für einen Sinn? Warum ist überhaupt ein Vorantrag nötig geworden? Gab es so viele Bildungsmaßnahmen, dass es mit der Förderung eng wurde? Wir werden mit einem solch komplizierten Verfahren für diesen Titel keine Anträge mehr stellen!

      • Wir stimmen dem ebenfalls zu, dass für "kleine" Bildungsmaßnahmen der Aufwand mit dem Vorantrag viel zu aufwendig ist.

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