Die Antragstellung mit einer Frist von 8 Wochen verhindert oft eine Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen, die den Kriterien entsprechen: Als Diözesanverband erhalten wir oft kurzfristige Anfragen von unseren Ortsgruppen für kürzere Fortbildungen o.ä. Die Terminabsprachen haben in der Regel weniger als 8 Wochen Vorlauf, deshalb ist eine Bezuschussung der dann durchgeführten Bildungsmaßnahmen nicht mehr möglich. → Deshalb als Vorschlag: Eine Antragstellung im Nachgang einer Bildungsveranstaltung ermöglichen, dann eben ohne die „Sicherheit“ dass man auch mit dem Zuschuss rechnen kann. Somit wäre es uns zumindest möglich, Zuschussanträge zu stellen.