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Die Antragstellung mit einer Frist von 8 Wochen verhindert oft eine Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen, die den Kriterien entsprechen: Als Diözesanverband erhalten wir oft kurzfristige Anfragen von unseren Ortsgruppen für kürzere Fortbildungen o.ä. Die Terminabsprachen haben in der Regel weniger als 8 Wochen Vorlauf, deshalb ist eine Bezuschussung der dann durchgeführten Bildungsmaßnahmen nicht mehr möglich.
→ Deshalb als Vorschlag: Eine Antragstellung im Nachgang einer Bildungsveranstaltung ermöglichen, dann eben ohne die „Sicherheit“ dass man auch mit dem Zuschuss rechnen kann. Somit wäre es uns zumindest möglich, Zuschussanträge zu stellen.
KjG
Die Antragstellung mit einer Frist von 8 Wochen verhindert oft eine Bezuschussung von Bildungsmaßnahmen, die den Kriterien entsprechen: Als Diözesanverband erhalten wir oft kurzfristige Anfragen von unseren Ortsgruppen für kürzere Fortbildungen o.ä. Die Terminabsprachen haben in der Regel weniger als 8 Wochen Vorlauf, deshalb ist eine Bezuschussung der dann durchgeführten Bildungsmaßnahmen nicht mehr möglich. → Deshalb als Vorschlag: Eine Antragstellung im Nachgang einer Bildungsveranstaltung ermöglichen, dann eben ohne die „Sicherheit“ dass man auch mit dem Zuschuss rechnen kann. Somit wäre es uns zumindest möglich, Zuschussanträge zu stellen.